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NEU: CMR - Kabotage -Versicherung

Gegenstand der Versicherung sind Verkehrsverträge, die der Frachtführer im Strassengüterverkehr geschlossen hat.

Versichert ist die Haftung des Versicherungsnehmers aus Beförderungsverträgen gemäß HGB, CMR und den gesetzlichen Bestimmungen aufgrund der Kabotageverordnung.

CMR - Kabotage
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